Ehrungsordnung des Sportschützenkreis Pirmasens e.V.
Neufassung vom Oktober 2011
Zustündigkeit
Zustündig für Ehrungen durch den Sportschützenkreis Pirmasens e.V. ist der Ehrungsausschuss, gemäß der Satzung.
Arten der Ehrungen
Nach Erfüllung der entsprechenden Bedingungen sind folgende Ehrungen durch den Sportschützenkreis Pirmasens möglich:
Allgemeine Ehrungen:
- die Ehrennadel für sportliche Leistungen
- die Ehrennadel für Mitarbeit im Verein und im Sportschützenkreis
- die Ehrennadel mit Jahreszahl für langjährige Mitgliedschaft
Spezielle Ehrungen:
- die Ehrenmitgliedschaft
- die Ehrennadel für treue Mitarbeit
Bedingungen für Ehrungen
Allgemeine Ehrungen
Alle Ehrungen stellen eine Würdigung besonderer Verdienste dar um das Schützenwesen dar, wobei die verschiedenen Stufen den Grad der Anerkennung ausdrücken sollen. In der Regel werden die Auszeichnungen unter den Voraussetzungen verliehen.
Die Ehrennadel für sportliche Leistungen wird in Silber und Gold verliehen.
Die Verleihung der silbernen Ehrennadel setzt eine zehnjährige, ununterbrochene sportliche Laufbahn im Schießsport für den Sportschützenkreis Pirmasens e.V. voraus (achtbare Leistungen).Personen, welche sich fünfmal bei den Landesmeisterschaften qualifizieren konnten (Plätze 1 bis 3), bei den Deutschen Meisterschaften fünfmal hintereinander teilgenommen haben oder einmal Landesmeister waren, erhalten die Ehrennadel in Silber.
Die Verleihung der Ehrennadel in Gold setzt eine fünfzehnjährige ununterbrochene sportliche Laufbahn im Schießsport für den Sportschützenkreis Pirmasens e.V. voraus (achtbare Leistungen).Personen, welche dreimal Landesmeister waren, bei den Deutschen Meisterschaften sich qualifizieren konnten (Plätze 1 bis 3), erhalten die Ehrennadel in Gold.Bei Berufung und Teilnahme an internationalen Meisterschaften und Wettkämpfen wird die Ehrennadel in Gold verliehen.
Die Ehrennadel für Mitarbeit wird in Silber und Gold verliehen. Die Ehrung kann auch an Fürderer des Schießsports im Sportschützenkreis Pirmasens verliehen werden.
Die Verleihung der Ehrennadel in Silber setzt eine mindestens zehnjährige verdienstvolle Tätigkeit im Verein (führende Position) bzw. eine mindestens sechsjährige Verwaltungsarbeit im Sportschützenkreis Pirmasens e.V. voraus.Für die Verleihung der Ehrennadel in Gold ist die Ehrennadel in Silber sowie eine mindestens zwanzigjährige verdienstvolle Tätigkeit im Verein (führende Position) oder eine mindestens zehnjährige Verwaltungsarbeit für den Sportschützenkreis Pirmasens e.V. erforderlich (führende Position).
Die Ehrennadel für langjährige Mitgliedschaft wird in 4 Stufen verliehen.
- Silber mit Kranz 20 Jahre, für ununterbrochene Mitgliedschaft im Sportschützenkreis Pirmasens e.V.
- Gold mit Kranz 30 Jahre, für ununterbrochene Mitgliedschaft im Sportschützenkreis Pirmasens e.V.
- Gold mit Kranz 40 Jahre, für ununterbrochene Mitgliedschaft im Sportschützenkreis Pirmasens e.V.
- Gold mit Kranz 50 Jahre, für ununterbrochene Mitgliedschaft im Sportschützenkreis Pirmasens e.V.
Spezielle Ehrungen
Die nachstehenden Ehrungen werden vorrangig für Verdienste in besonderen Funktionen der Ehrenämter und Tätigkeit verliehen.
Ehrenmitgliedschaft Persönlichkeiten, die sich um das Schützenwesen, insbesondere für den Sportschützenkreis Pirmasens e.V., hervorragende Verdienste erworben haben, können auf Antrag des Ehrungsausschusses oder dem Kreisvorstand des Sportschützenkreises Pirmasens e.V. durch den Gesamtvorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die Ehrennadel für treue Mitarbeit wird in Gold und Silber verliehen Hiermit werden Personen, die sich durch langjährigen ehrenamtlichen Einsatz hervorgehoben haben, geehrt.
Allgemeine Bemerkungen
Jeder Berechtigte kann nur alle zwei Jahre eine Ehrung erhalten. Ein Anspruch auf Ehrung besteht nicht. Gegen Ablehnung oder Zurückstellung eines Antrages ist kein Einspruch möglich. Abgelehnte Anträge gehen an den Antragsteller zurück. Die Kosten für die Verleihung von Ehrennadeln trägt in der Ausführung Silber der Antragsteller, in der Ausführung Gold der Sportschützenkreis Pirmasens e.V.
Ehrungsanträge müssen bis zum 15. August des Vorjahres dem Sportschützenkreis Pirmasens / Ehrungsausschuss (KSM) vorliegen. Später eingehende Anträge werden zurückgestellt.
Für die Beantragung einer Ehrung ist das dafür vorgesehende Formblatt zu verwenden. Die Verleihungen werden bei der Jahreshauptversammlung an die Vereine, zur Weitergabe an die zu Ehrenden bei passender Gelegenheit, übergeben.
Aberkennung von Ehrungen
Über die Aberkennung einer Ehrung entscheidet nach Antrag durch den Ehrungsausschuss der Kreisvorstand.
Änderungen
Änderungen dieser Ehrungsordnung beschließt der Kreisvorstand, diese werden auf unserer Internetseite veröffentlicht und gehen in schriftlicher Form den Vereinen zu.
Die Fassung vom 25. Oktober 1996 verliert hiermit ihre Gültigkeit.
Der Vorstand
Sportschützenkreis Pirmasens e.V.
Pirmasens
Oktober 2011